Widerrufsbutton seit Juni 2026: Onlineverträge einfacher widerrufen

Mann prüft am Laptop einen Onlinevertrag und hält eine Bankkarte

Stand: 23. Juli 2026

Ein Vertrag ist online oft in wenigen Minuten abgeschlossen. Beim Widerruf begann dagegen lange die Suche nach einer E-Mail-Adresse, einem Formular oder dem richtigen Bereich im Kundenkonto. Seit dem 19. Juni 2026 soll das einfacher sein. Für viele Verträge, die über eine Website, App oder andere Online-Oberfläche geschlossen werden, müssen Unternehmen eine leicht zugängliche Widerrufsfunktion anbieten.

Der sogenannte Widerrufsbutton ist kein neues Widerrufsrecht. Er schafft einen zusätzlichen digitalen Weg, ein bereits bestehendes Recht auszuüben. Ob du einen Vertrag widerrufen kannst, hängt weiterhin von der Vertragsart, dem Zeitpunkt und möglichen gesetzlichen Ausnahmen ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 19. Juni 2026 brauchen viele Anbieter eine gut sichtbare Online-Funktion für den Widerruf.
  • Die Pflicht gilt nur, wenn der Vertrag über eine Online-Oberfläche geschlossen wurde und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
  • Der Ablauf erfolgt in zwei Schritten: Widerruf aufrufen, Angaben prüfen und anschließend bestätigen.
  • Das Unternehmen muss den Eingang elektronisch mit Datum und Uhrzeit bestätigen.
  • Widerruf und Kündigung sind verschieden. Ein Widerruf macht einen jungen Vertrag rückgängig, eine Kündigung beendet einen laufenden Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt.

Was seit Juni 2026 neu ist

Seit dem 19. Juni 2026 regelt § 356a des Bürgerlichen Gesetzbuchs die digitale Widerrufsfunktion. Unternehmen, die bestimmte Verträge über eine Online-Benutzeroberfläche schließen, müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern während der Widerrufsfrist einen einfachen elektronischen Weg anbieten.

Die Funktion wird meist als Widerrufsbutton bezeichnet. Sie muss nicht zwingend wie ein klassischer farbiger Button aussehen. Auch ein eindeutig beschrifteter Link kann genügen. Wichtig ist, dass die Funktion klar erkennbar und leicht erreichbar ist. Bezeichnungen wie „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“ sind verständlich. Ein allgemeiner Link mit der Aufschrift „Kontakt“ oder „Service“ reicht dafür nicht aus.

Die neue Regel soll einen offensichtlichen Widerspruch beseitigen. Wer einen Vertrag direkt im Internet abschließen kann, soll sein Widerrufsrecht nicht nur über versteckte Kontaktdaten oder umständliche Schreiben ausüben müssen.

Für welche Verträge der Button gilt

Die Pflicht betrifft Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Vertrag wurde über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen.
  2. Für den Vertrag besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Eine Online-Benutzeroberfläche kann eine Website, ein Bestellformular, eine Buchungsseite, eine App oder ein Online-Marktplatz sein. Entscheidend ist, dass der Vertrag dort abgeschlossen werden konnte. Der Button kann deshalb unter anderem bei Onlinekäufen, digitalen Abonnements oder über das Internet gebuchten Dienstleistungen eine Rolle spielen.

Die neue Funktion gilt nicht automatisch für jeden Vertrag, den du irgendwo im Internet findest. Wurde ein Vertrag ausschließlich in einem Ladengeschäft geschlossen, entsteht allein durch die Website des Unternehmens keine Pflicht zum Online-Widerruf. Ebenso wenig hilft der Button, wenn für die konkrete Vertragsart kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder die Frist bereits abgelaufen ist.

Wann kein Widerrufsrecht besteht

Bei Fernabsatzverträgen besteht häufig ein Widerrufsrecht, aber nicht ausnahmslos. Das Gesetz enthält verschiedene Ausnahmen. Typische Fälle können sein:

  • Waren, die nach deinen persönlichen Vorgaben angefertigt wurden
  • schnell verderbliche Waren
  • bestimmte versiegelte Hygieneartikel, wenn die Versiegelung entfernt wurde
  • Freizeitangebote mit einem fest vereinbarten Termin, zum Beispiel bestimmte Veranstaltungen oder Beherbergungen
  • digitale Inhalte, wenn du dem sofortigen Beginn ausdrücklich zugestimmt hast und die gesetzlichen Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts erfüllt sind

Ob eine Ausnahme greift, hängt von den konkreten Umständen ab. Auch bei Dienstleistungen kann sich die Rechtslage verändern, wenn du ausdrücklich verlangst, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Bei Unsicherheit ist die Widerrufsbelehrung ein wichtiger erster Anhaltspunkt. Sie sollte erklären, ob ein Recht besteht, wann die Frist beginnt und wie der Widerruf erklärt werden kann.

So funktioniert der Widerrufsbutton

Der digitale Widerruf ist als zweistufiger Prozess angelegt. Ein versehentlicher Klick soll nicht sofort einen Vertrag rückgängig machen.

Erster Schritt: Widerrufsfunktion aufrufen

Nach dem Klick öffnet sich eine Seite oder ein Formular. Dort kannst du den Vertrag identifizieren. In der Regel werden dein Name, eine Bestellnummer oder Vertragsnummer und eine elektronische Kontaktmöglichkeit für die Bestätigung benötigt.

Zweiter Schritt: Widerruf bestätigen

Nach der Eingabe folgt eine weitere eindeutig beschriftete Schaltfläche, zum Beispiel „Widerruf bestätigen“. Erst mit dieser Bestätigung wird die Erklärung an das Unternehmen übermittelt.

Elektronische Eingangsbestätigung

Das Unternehmen muss dir anschließend eine elektronische Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen, häufig per E-Mail. Sie soll den Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs dokumentieren. Diese Nachricht solltest du aufbewahren.

Der Widerruf darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass du einen Grund nennst. Ein Unternehmen kann freiwillig nach dem Anlass fragen, die Antwort darf aber keine Voraussetzung für die Übermittlung sein.

Wo die Funktion zu finden sein muss

Die Widerrufsfunktion muss während der gesamten Widerrufsfrist leicht auffindbar und ständig verfügbar sein. Sie darf nicht hinter unnötigen Hürden versteckt werden. Ein zusätzlicher App-Download, ein schwer erkennbarer Link oder ein von Pop-ups verdeckter Bereich widersprechen dem Gedanken der einfachen Ausübung.

Grundsätzlich soll kein Login verlangt werden, wenn der Vertrag selbst ohne Login abgeschlossen werden konnte. Wurde der Vertrag nur innerhalb eines Kundenkontos geschlossen, kann ein Zugang zum Konto im Einzelfall zum Ablauf gehören. Trotzdem muss die Funktion dort klar erkennbar sein.

In der Praxis lohnt sich ein Blick in den Kopfbereich, den Footer, das Kundenkonto und die Seite mit den Vertragsinformationen. Die Bezeichnung sollte eindeutig auf den Widerruf hinweisen.

Welche Angaben verlangt werden dürfen

Der Prozess soll schlank bleiben. Das Unternehmen darf nur Daten abfragen, die für die Zuordnung des Vertrags und die Bestätigung erforderlich sind. Dazu können gehören:

  • Name der Person, die den Vertrag geschlossen hat
  • Bestellnummer, Vertragsnummer oder eine vergleichbare Kennung
  • E-Mail-Adresse oder ein anderes elektronisches Kommunikationsmittel für die Bestätigung

Ein ausführlicher Fragebogen, eine verpflichtende Begründung oder zusätzliche Werbeeinwilligungen gehören nicht zu einem einfachen Widerrufsprozess. Prüfe außerdem, ob du dich auf der echten Website oder in der offiziellen App befindest, bevor du Vertragsdaten eingibst.

Welche Widerrufsfrist gilt

Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt häufig 14 Tage. Wann sie beginnt, hängt von der Vertragsart ab. Bei Waren ist unter anderem der Erhalt relevant, bei Dienstleistungen häufig der Vertragsschluss. Zusätzlich spielt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung eine wichtige Rolle.

Der neue Button verlängert die Frist nicht. Er muss innerhalb des Zeitraums zur Verfügung stehen, in dem du dein Recht ausüben kannst. War die Belehrung fehlerhaft oder fehlte sie, können andere Fristen gelten. Solche Fälle lassen sich nicht pauschal beurteilen.

Warte trotzdem nicht bis zur letzten Minute. Technische Probleme, fehlende Unterlagen oder eine unklare Bestätigung verursachen unnötigen Stress. Sende den Widerruf möglichst früh und speichere den Nachweis.

Widerruf, Kündigung und Rückgabe im Vergleich

Die Begriffe werden im Alltag oft vermischt, haben aber unterschiedliche Bedeutungen.

Widerruf

Der Widerruf betrifft typischerweise einen frisch geschlossenen Vertrag. Er führt grundsätzlich dazu, dass die empfangenen Leistungen zurückabgewickelt werden. Bei einem Warenkauf sendest du die Ware zurück und erhältst den Kaufpreis nach den geltenden Regeln erstattet.

Kündigung

Eine Kündigung beendet ein laufendes Vertragsverhältnis zum vereinbarten oder gesetzlichen Zeitpunkt. Bei einem Abonnement kann der Vertrag bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterlaufen. Für viele online abschließbare Dauerschuldverhältnisse gibt es bereits seit 2022 einen Kündigungsbutton.

Freiwillige Rückgabe oder Umtausch

Im Ladengeschäft besteht bei mangelfreier Ware grundsätzlich nicht automatisch ein allgemeines Rückgaberecht, nur weil dir der Artikel nicht mehr gefällt. Viele Händler bieten freiwillig Umtausch oder Rückgabe an. Dann gelten die Bedingungen des jeweiligen Geschäfts.

Ein Widerrufsbutton ist also nicht dasselbe wie der Kündigungsbutton. Achte genau darauf, welche Funktion du verwendest. Wer ein neues Abo rückgängig machen möchte, braucht möglicherweise den Widerruf. Wer ein länger laufendes Abo zum nächstmöglichen Termin beenden möchte, nutzt die Kündigung.

Was du tun kannst, wenn der Button fehlt

Ein fehlender oder defekter Button bedeutet nicht automatisch, dass dein bestehendes Widerrufsrecht verschwindet. Du kannst den Widerruf weiterhin durch eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Unternehmen ausüben, zum Beispiel per E-Mail. Wichtig ist, dass klar wird, welchen Vertrag du widerrufst.

Eine knappe Formulierung kann lauten:

Hiermit widerrufe ich den am [Datum] geschlossenen Vertrag über [Ware oder Dienstleistung], Bestellnummer [Nummer]. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Widerrufs schriftlich.

Gib nur die Daten an, die für die Zuordnung notwendig sind. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Nutze eine offizielle Kontaktadresse aus dem Impressum, der Vertragsbestätigung oder der Widerrufsbelehrung.

Dokumentiere zusätzlich, dass die Online-Funktion nicht auffindbar oder nicht nutzbar war. Screenshots mit sichtbarem Datum, eine Bildschirmaufnahme oder eine genaue Notiz können später hilfreich sein. Bei Streit über Fristen oder die Wirksamkeit solltest du rechtliche Beratung einholen, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.

So sicherst du einen Nachweis

Nach einem erfolgreichen Online-Widerruf solltest du nicht nur das Browserfenster schließen. Sichere folgende Unterlagen:

  • die elektronische Eingangsbestätigung
  • einen Screenshot der finalen Bestätigungsseite
  • Bestellnummer, Vertragsnummer und Datum des Vertragsschlusses
  • die ursprüngliche Vertragsbestätigung und Widerrufsbelehrung
  • bei einer Rücksendung den Einlieferungsbeleg und die Sendungsnummer

Prüfe die Bestätigung direkt. Sind der richtige Vertrag, Datum und Uhrzeit enthalten? Ist die Nachricht nicht angekommen, kontrolliere den Spamordner und dokumentiere den Vorgang. Wiederhole den Widerruf bei Bedarf zusätzlich über einen anderen nachweisbaren Kontaktweg.

Ein regelmäßiger Überblick über Verträge, Abonnements und Fristen gehört zu einem guten Finanzcheck. Wie du laufende Kosten und Rücklagen systematisch ordnest, zeigt unser Beitrag Finanzcheck 2026 für den Alltag.

Häufige Fragen zum Widerrufsbutton

Gilt der Widerrufsbutton für alle Onlinekäufe?

Nein. Er gilt nur, wenn der Vertrag über eine Online-Oberfläche geschlossen wurde und für den konkreten Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.

Muss der Button genau „Widerrufsbutton“ heißen?

Nein. Auch ein klar beschrifteter Link ist möglich. Die Bezeichnung muss eindeutig sein, zum Beispiel „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“.

Muss ich einen Grund angeben?

Nein. Während der gesetzlichen Widerrufsfrist ist grundsätzlich keine Begründung erforderlich. Eine freiwillige Frage des Anbieters darf die Abgabe der Erklärung nicht blockieren.

Was passiert nach dem Klick?

Du gibst die notwendigen Vertragsdaten ein und bestätigst den Widerruf in einem zweiten Schritt. Danach muss das Unternehmen eine elektronische Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit senden.

Kann ich weiterhin per E-Mail widerrufen?

Ja. Der Button ist ein zusätzlicher Weg. Eine eindeutige Widerrufserklärung kann weiterhin über andere zulässige Kommunikationswege erfolgen. Für den Streitfall solltest du den Versand und den Inhalt nachweisen können.

Was ist der Unterschied zum Kündigungsbutton?

Mit dem Widerruf wird ein neu geschlossener Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist rückgängig gemacht. Eine Kündigung beendet einen laufenden Vertrag zum vorgesehenen Termin. Beide Funktionen müssen klar voneinander getrennt sein.

Verlängert der neue Button die Widerrufsfrist?

Nein. Die Funktion ändert die bestehende Frist nicht. In vielen Fällen beträgt sie 14 Tage. Beginn und Dauer können jedoch von Vertragsart und Belehrung abhängen.

Fazit: Online abschließen und online widerrufen

Der Widerrufsbutton macht ein Verbraucherrecht sichtbarer und leichter nutzbar. Seit Juni 2026 sollen viele Onlineverträge direkt über eine klare digitale Funktion widerrufen werden können. Der zweistufige Ablauf und die elektronische Bestätigung schaffen dabei einen besseren Nachweis.

Trotzdem bleibt ein genauer Blick wichtig. Prüfe, ob für den Vertrag ein Widerrufsrecht besteht, beachte die Frist und speichere die Bestätigung. Fehlt die Funktion, solltest du dein Recht nicht einfach aufgeben, sondern den Widerruf rechtzeitig über einen nachweisbaren Weg erklären.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Streit über Fristen, Ausnahmen oder die Wirksamkeit eines Widerrufs solltest du fachkundigen Rat einholen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Bundesministerium der Justiz: § 356a BGB zur Widerrufsfunktion
  2. Bundesministerium der Justiz: § 312g BGB zum Widerrufsrecht und zu Ausnahmen
  3. Verbraucherzentrale: Widerrufsbutton ab Juni 2026
  4. Verbraucherzentrale: Widerruf, Rückgabe und Umtausch