Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt 2026 eine Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem ersten vollen Entfernungskilometer. Entscheidend sind einfache Strecke und tatsächliche Arbeitstage am Tätigkeitsort – nicht Hin- und Rückweg und nicht pauschal jeder Werktag. Die errechneten Werbungskosten sind außerdem keine direkte Steuererstattung.
Die Grundformel für 2026
Arbeitstage an der ersten Tätigkeitsstätte × volle Entfernungskilometer × 0,38 Euro ergibt die Entfernungspauschale. Bei 180 Tagen und 24 Kilometern sind das 180 × 24 × 0,38 Euro = 1.641,60 Euro. Centbeträge und angefangene Kilometer werden nicht als zusätzliche Entfernungskilometer angesetzt.
Die Pauschale gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob du mit Auto, Fahrrad, Motorrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln fährst. Sie bildet nicht deine tatsächlichen Autokosten ab. Für eine Mobilitätsentscheidung brauchst du daher zusätzlich die vollständigen Arbeitsweg-Kosten.
Warum nur die einfache Strecke zählt
Die Entfernungspauschale bezieht sich auf die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht auf die täglich gefahrenen Hin- und Rückkilometer. Bei 18 Kilometern zur Arbeit werden 18, nicht 36 Kilometer eingesetzt. Zusätzliche private Umwege zählen nicht.
Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Eine andere Strecke kann berücksichtigt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird. Ein einmaliger Stau-Umweg oder eine gelegentliche Einkaufsroute reicht dafür nicht. Dokumentiere bei einer längeren, aber deutlich günstigeren Dauerroute Fahrzeit und tatsächliche Nutzung.
Arbeitstage realistisch ermitteln
Beginne mit den Kalendertagen der vereinbarten Arbeit und ziehe Urlaub, Krankheit, Homeoffice, Dienstreisen ohne Besuch der ersten Tätigkeitsstätte, Fortbildung an anderem Ort und Feiertage an deinen Arbeitstagen ab. Teilzeitkräfte verwenden ihre tatsächlichen Präsenztage. Schichtpläne können stärker vom üblichen Wochenmodell abweichen.
Ein Beispiel: 230 planmäßige Arbeitstage minus 30 Urlaubstage, 12 Krankheitstage, 48 Homeoffice-Tage und 5 auswärtige Fortbildungstage ergeben 135 Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Bei 32 Kilometern lautet die Rechnung 135 × 32 × 0,38 Euro = 1.641,60 Euro.
Kalender, Zeiterfassung, Homeoffice-Vereinbarung und Reisekostenabrechnungen helfen bei der Plausibilität. Verwende nicht automatisch 220 oder 230 Tage, wenn dein tatsächlicher Arbeitsrhythmus anders war.
Der Höchstbetrag von 4.500 Euro
Das Einkommensteuergesetz begrenzt die Entfernungspauschale grundsätzlich auf 4.500 Euro im Kalenderjahr. Ein höherer Betrag kann angesetzt werden, soweit du einen eigenen oder einen dir zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Für öffentliche Verkehrsmittel und andere Verkehrsmittel ist die Begrenzung deshalb besonders relevant.
Beispiel: 220 Tage × 70 Kilometer × 0,38 Euro ergeben 5.852 Euro. Wird die Strecke mit dem eigenen Auto zurückgelegt, kann der rechnerische Betrag über 4.500 Euro berücksichtigt werden. Bei einem anderen Verkehrsmittel greift grundsätzlich der Höchstbetrag, soweit keine besondere gesetzliche Ausnahme oder ein anderer zulässiger Nachweis eingreift. Komplexe Mischstrecken sollten anhand der aktuellen Steuerformulare und gegebenenfalls fachlich geprüft werden.
Jobticket und Arbeitgeberzuschuss
Bestimmte steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln mindern die abziehbare Entfernungspauschale. Der Betrag wird in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Eine Kürzung der Werbungskosten ist nicht dasselbe wie eine Steuerzahlung in gleicher Höhe.
Übernimmt der Arbeitgeber ein Jobticket oder zahlt einen Zuschuss, gleiche Bescheinigung und tatsächliche Leistung ab. Je nach pauschaler Besteuerung kann die Wirkung anders sein. Der Ratgeber Jobticket, Zuschuss und Steuer erklärt die Varianten.
Homeoffice und Entfernungspauschale trennen
Für denselben Tag wird keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte angesetzt, wenn du ausschließlich zu Hause gearbeitet hast. Homeoffice-Tage werden nach den dafür geltenden Regeln gesondert geprüft. Ein kurzer privater Besuch am Büro erzeugt keine berufliche Fahrt.
Bei einem Mischmodell zählt jeder Tag nach der tatsächlichen Tätigkeit. Wer morgens im Büro und später zu Hause arbeitet, hat die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht und kann den Fahrtag grundsätzlich einbeziehen. Doppelt als vollständigen Homeoffice- und Entfernungstag sollte derselbe Sachverhalt nicht angesetzt werden.
Mischwege tageweise nachvollziehbar erfassen
Viele Pendler nutzen nicht jeden Tag dasselbe Verkehrsmittel. Mal fährt das eigene Auto bis zum Betrieb, mal endet die Autofahrt am Bahnhof, an anderen Tagen geht es vollständig mit dem Fahrrad. Für die Entfernungspauschale bleibt die einfache Entfernung grundsätzlich maßgeblich, doch Verkehrsmittel und Höchstbetrag können für die Jahresberechnung relevant werden.
Führe bei längeren Strecken eine einfache Monatsliste: Datum, Anwesenheit an der ersten Tätigkeitsstätte, genutztes Verkehrsmittel und gegebenenfalls Arbeitgeberleistung. So lässt sich später erklären, an welchen Tagen ein eigener oder überlassener Pkw verwendet wurde. Park-and-Ride-Kosten werden nicht einfach zusätzlich als Entfernungskilometer behandelt. Für die private Budgetentscheidung solltest du sie dennoch zusammen mit Ticket, Kraftstoff und Zeit erfassen.
Eine Fahrgemeinschaft ändert nicht die Entfernung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte. Entscheidend bleibt aber, wer an welchem Tag ein eigenes oder überlassenes Fahrzeug tatsächlich nutzt. Bei komplizierten Wechselmodellen ist eine tageweise Aufteilung belastbarer als eine pauschale Jahresannahme.
Gleiche diese Liste am Jahresende mit Kalender und Lohnsteuerbescheinigung ab.
Mehrere Wohnungen und wechselnde Orte
Bei mehreren Wohnungen ist eine weiter entfernte Wohnung nur unter zusätzlichen Voraussetzungen relevant, insbesondere wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird. Bewahre hierfür nachvollziehbare Angaben zu Wohn- und Lebenssituation auf.
Nicht jeder Arbeitsort ist automatisch erste Tätigkeitsstätte. Außendienst, wechselnde Baustellen, Sammelpunkte oder weiträumige Tätigkeitsgebiete können anders behandelt werden. Lies die Zuordnung im Arbeitsvertrag und in den Arbeitgeberfestlegungen. Bei Unklarheit ist eine steuerliche Einzelfallprüfung sinnvoll, statt pauschal die Entfernung zum häufigsten Kunden einzutragen.
Die Pauschale ist keine Erstattung deiner Fahrtkosten
1.641,60 Euro Entfernungspauschale bedeuten nicht 1.641,60 Euro Auszahlung. Der Betrag gehört zu den Werbungskosten. Eine steuerliche Wirkung entsteht nur im Zusammenspiel mit deinen übrigen Werbungskosten, dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, dem zu versteuernden Einkommen und dem persönlichen Steuersatz.
Die tatsächlichen Autokosten pro Monat können deutlich höher oder niedriger sein. Kaufe deshalb kein Fahrzeug mit dem Argument, das Finanzamt trage 38 Cent je gefahrenem Kilometer. Steuerliche Pauschale und Mobilitätsbudget beantworten verschiedene Fragen.
Typische Fehler
- Hin- und Rückweg statt einfacher Entfernung eintragen
- Homeoffice, Urlaub und Krankheit als Fahrtage zählen
- Angefangene Kilometer aufrunden
- Eine gelegentliche längere Route dauerhaft verwenden
- Jobticket-Betrag aus der Lohnsteuerbescheinigung übersehen
- Werbungskosten mit einer direkten Steuererstattung verwechseln
Checkliste für deine Berechnung
- Erste Tätigkeitsstätte eindeutig bestimmen.
- Kürzeste oder regelmäßig offensichtlich günstigere Strecke prüfen.
- Nur volle einfache Entfernungskilometer notieren.
- Tatsächliche Präsenztage aus Kalender und Abwesenheiten ableiten.
- Mit 0,38 Euro multiplizieren.
- Höchstbetrag und genutztes Verkehrsmittel prüfen.
- Steuerfreie Arbeitgeberleistungen abgleichen.
- Unterlagen für Rückfragen aufbewahren.
Häufige Fragen
Werden 38 Cent für Hin- und Rückweg gezahlt?
Nein. Die Entfernungspauschale nutzt die einfache Entfernung und wird als Werbungskostenbetrag angesetzt. Sie ist außerdem keine direkte Zahlung, sondern wirkt innerhalb der Einkommensteuerberechnung.
Gilt die Pauschale auch für Fahrrad und ÖPNV?
Grundsätzlich ist sie verkehrsmittelunabhängig. Unterschiede gibt es insbesondere beim Höchstbetrag und bei steuerfreien Arbeitgeberleistungen. Flugstrecken und bestimmte Sammelbeförderungen sind gesetzlich ausgenommen.
Wie viele Arbeitstage kann ich ansetzen?
Nur die Tage, an denen du die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich beruflich aufgesucht hast. Urlaub, reine Homeoffice-Tage, Krankheit und auswärtige Tätigkeiten ohne Bürobesuch werden nicht als solche Fahrtage gezählt.
Kann ich eine längere Strecke eintragen?
Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kommt in Betracht, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird. Ein gelegentlicher Umweg reicht nicht. Halte Route und Zeitvorteil nachvollziehbar fest.
Offizielle Quellen
Fazit
Die Pendlerpauschale 2026 ist rechnerisch einfach: Präsenztage mal volle einfache Entfernung mal 38 Cent. Fehler entstehen bei doppelter Strecke, pauschalen Arbeitstagen und übersehenen Arbeitgeberleistungen. Trenne den Werbungskostenbetrag von deinen tatsächlichen Fahrtkosten und von einer erwarteten Steuerwirkung – erst dann ist die Zahl für Steuererklärung und Mobilitätsplanung richtig eingeordnet.




